Deutsch, Englisch, Italienisch, Französisch und Spanisch
Partnerin
Rechtsanwältin, L.L.M.
Déborah Carlson-Burkart berät nationale und ausländische Klienten im Zusammenhang mit drohenden oder laufenden Straf- und anderen behördlichen Untersuchungen (einschliesslich Amts- und Rechtshilfe) und vertritt ihre Klienten vor Behörden und Gerichten. Sie verfügt über grosse Erfahrung in den Bereichen Corporate Governance, Legal Risk Management und Compliance. Sie unterstützt Klienten auch bei der Verhandlung von Verträgen und der Abwicklung von Transaktionen, hauptsächlich im Zusammenhang mit Trust- und Holdingstrukturen.
Bevor sich Déborah Carlson-Burkart als Anwältin selbständig machte, leitete sie während 14 Jahren die Rechtsabteilungen verschiedener börsenkotierter, multinationaler Unternehmen der Finanz-, IT und Maschinenindustrie in den USA und in der Schweiz. In dieser Funktion koordinierte sie verschiedene Untersuchungen der Finanzmarktaufsicht, der Steuerbehörde und der Bundesanwaltschaft (Schweiz, USA, UK, Brasilien, Italien, Frankreich, Singapur, etc.).
Sie ist Mitglied verschiedener Verwaltungsräte und Stiftungen.
Group ID-29 Think Tank: "Disruption knocking on the boardroom's door: the case of the automotive industry", 26. Juni 2021, Co-Autorin zusammen mit Andrew J. Humberstone (Nissan Motor (GB) Ltd.’s Managing Director and Independent Board Member (Certified Non-Executive Director, INSEAD)) und Ann Vereecke (Professor of Operations and Supply Chain Management Vlerick Business School and Independent Board Member (Certified Non-Executive Director, INSEAD))